Sarggräber

Kindergrab

Kindergräber sind Einzelgräber für Körperbestattungen von Kindern, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind. Sie werden in geschlossenen Feldern vergeben und der Reihe nach belegt. Statt eines Sarges darf auch eine Urne oder eine in ein Tuch gehüllte Leiche beigesetzt werden. Ein Kindergrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Kindergräber werden für 20 Jahre zur Verfügung gestellt, ein einmaliger Wiedererwerb ist möglich. Kindergräber gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Münster. Gebühren für 20 Jahre Nutzungszeit: 134 Euro

Reihengrab

Reihengräber sind Einzelgräber für Körperbestattungen. Sie werden in geschlossenen Feldern der Reihe nach belegt. Reihengräber werden für 30 Jahre für die Bestattung von Personen, die nach Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind, vergeben. Ein Wiedererwerb und eine Verlängerung der Verfügungszeit ist nicht möglich. In Ausnahmefällen können Urnen oder Kindersärge dazu beerdigt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann eine Umbettung in ein Wahlgrab vorgenommen werden. Ein Reihengrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Reihengräber gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Münster. Gebühren für 30 Jahre Nutzungszeit: 958 Euro

Wahlgrab

Wahlgräber werden zunächst für die Dauer von 30 Jahren Nutzungszeit vergeben. Die Nutzungszeit kann verlängert werden. Die Lage der Grabstätte wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gewählt. In Wahlgräbern dürfen auch Urnen oder Kindersärge beigesetzt werden: Anstelle eines Erwachsenensargs bis zu zwei Kindersärge oder bis zu vier Urnen, zusätzlich zu einem bereits beerdigten Erwachsenensarg entweder ein Kindersarg oder zwei Urnen. Außerdem können zwischen den Grabstellen eines mehrstelligen Wahlgrabes bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten haben Anspruch auf eine Bestattung in einer freien Grabstelle der Wahlgrabstätte und können bestimmen, wer außerdem – unter Berücksichtigung der Bestattungsbezirksgrenzen – in der Wahlgrabstätte beigesetzt wird. Ein Wahlgrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Wahlgräber gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Münster.
Gebühren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: 1.830 Euro

 

Wahlgrab in besonderer Lage

Wahlgräber in besonderer Lage sind angelegte Grabstätten, die nicht im Feldraster angeordnet wurden oder je Grabstelle in der Regel mehr als 10 m² Abstandsfläche zu den Nachbargräbern aufweisen. Wahlgräber in besonderer Lage werden auf dem Waldfriedhof Lauheide und auch auf dem Friedhof Hohe Ward angeboten. Gebühren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: 2.280 Euro

Landschaftsgrab

Nur auf dem Waldfriedhof Lauheide werden Landschaftsgräber mit einer Umpflanzungsfläche von 30 m² je Stelle angeboten. Das Nutzungsrecht an dieser besonderen Wahlgrabstätte wird zunächst für die Dauer von 30 Jahren verliehen, die Frist kann aber verlängert werden. Die Lage des Landschaftsgrabes wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gewählt, auch die gärtnerische Gestaltung wird mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
In einer Grabstelle eines Landschaftsgrabes dürfen auch Urnen oder Kindersärge beigesetzt werden, bis zu zwei Kindersärge oder bis zu vier Urnen oder zusätzlich zu einem bereits beerdigten Erwachsenensarg entweder ein Kindersarg oder zwei Urnen. Die Nutzungsberechtigten haben Anspruch auf eine Bestattung in einer freien Grabstelle des Landschaftsgrabes und können bestimmen, wer außerdem dort in einer freien Grabstelle beigesetzt wird.
Gebühren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: 5.880 Euro

 

 

Haingrab

Haingrabstätten sind Gräber für Körperbestattungen von Personen, die nach Vollendung des 5. Lebensjahres gestorben sind. Sie werden nur auf dem Waldfriedhof Lauheide angeboten. Dort liegen sie sehr idyllisch auf einer von Büschen und Sträuchern umsäumten Wiese.
Jede Haingrabstätte ist für die Aufnahme nur eines Sarges bzw. einer in ein Tuch gehüllten Leiche bestimmt.
Haingräber können nicht individuell gestaltet werden, sondern bilden eine gemeinsame Grabfläche. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Auf den gemeinschaftlichen Gedenksteinen werden auf Wunsch Name, Geburts- und Sterbedaten der dort bestatteten Menschen angegeben. Haingrabstätten sind nicht anonym – die Stelle, an der ein Mensch beerdigt wurde, wird mit einem Nummernstein markiert.
Das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann weder verlängert noch wiedererworben werden.  Gebühren für 30 Jahre Nutzungszeit: 1.861 Euro

Urnenreihengrab

Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vergeben. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach der ersten Beisetzung darf in einer Urnenreihengrabstätte eine zweite Urne beigesetzt werden. Das Recht an einer Urnenreihengrabstätte kann nicht verlängert oder wiedererworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Umbettung der Urne/n in eine andere Grabstätte möglich. Ein Urnenreihengrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Urnenreihengräber gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Münster. Gebühren für 30 Jahre Nutzungszeit: 637 Euro

 

 

 

Urnenreihengrab als Waldgrab

Seit 2014 wird auf dem Waldfriedhof Lauheide eine weitere pflegefreie Bestattungsart der Urnenreihengräber angeboten: Um gestalterisch bedeutende Bäume werden Urnenreihengräber angelegt. An jeder Stelle ist nur eine Bestattung möglich, eine individuelle Grabpflege ist nicht erlaubt. Der jeweilige Name sowie die Daten der Verstorbenen können auf einer gemeinsamen Gedenktafel eingetragen werden. Gebühren für 30 Jahre Nutzungszeit: 649 Euro

Urnenwahlgrab

Beim Urnenwahlgrab wird die Lage der Grabstätte gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt. Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre. In einer einstelligen Urnenwahlgrabstätte können innerhalb dieser Nutzungszeit bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Reicht die verbleibende Nutzungszeit für die Ruhefrist von 20 Jahren für eine Urne nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht für die erforderliche Zeit verlängert bzw. nachgekauft werden. Die Rechte an der Grabstätte können auch nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert oder wiedererworben werden.
Nutzungsberechtigte können bestimmen, wer die Nachfolge im Nutzungsrecht antritt und wer – unter Berücksichtigung der Bestattungsbezirksgrenzen – in einer freien Grabstelle des Urnenwahlgrabes beigesetzt wird. Das Urnenwahlgrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Urnenwahlgräber gibt es auf allen städtischen Friedhöfen in Münster. Gebühren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: 1.350 Euro

 

 

 

 

Hainurnengrab

Hainurnengräber gibt es in Münster auf dem Waldfriedhof Lauheide. Sie liegen dort in verschiedenen Bereichen, in sehr idyllisch von Büschen und Sträuchern umsäumten Wiesen. Jede Haingrabstätte ist für die Aufnahme nur einer Urne bestimmt.
Die Hainurnengräber können nicht individuell gestaltet werden, sondern bilden eine gemeinsame Grabfläche. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Auf den gemeinschaftlichen Gedenksteinen werden auf Wunsch Name, Geburts- und Sterbedaten der dort bestatteten Menschen angegeben. Haingrabstätten sind nicht anonym, sondern bilden lediglich eine pflegefreie Bestattungsform. Die Stelle, an der eine Urne beerdigt wurde, wird mit einem Nummernstein markiert. Das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann nicht verlängert oder wiedererworben werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist aber eine Umbettung in ein Reihen- oder Wahlgrab möglich. Gebühren für 30 Jahre Nutzungszeit: 1.333 Euro

Wahlgrab am Urnenbaum

Seit 2014 wird – mit Ausnahme des Friedhofs Angelmodde – Homannstraße – diese Baumbestattung angeboten. Um einen Urnenbaum können pro Grabstätte bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Fläche wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten, so dass für die Hinterbliebenen kein Pflegebedarf besteht. Der Bestattungsplatz darf mit einer ebenerdig verlegten Namenstafel gekennzeichnet werden. Gebühren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: 1.470 Euro

 

 

 

 

 

Baumurnengrab

Baumurnengräber sind pflegefreie Grabstätten für Aschenbeisetzungen. Angelehnt an den Gedanken „Friedwald“ aus der Schweiz oder die Bestattungswälder in Deutschland, bietet der Waldfriedhof Lauheide als einziger Friedhof in Münster die Beisetzung von Urnen an einem Baum an. Bei dieser Baumbestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde eingebracht. Hierfür wurden besonders schöne Einzelbäume an verschiedenen Standorten des Waldfriedhofs Lauheide ausgewählt. Zusammen mit der Friedhofsverwaltung können Sie den Baum dort aussuchen.
In einem Baumurnengrab können bis zu vier Urnen aus einer Familie beigesetzt werden, in Ausnahmen auch mehr.
Baumurnengräber sind Wahlgrabstätten, das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann also verlängert oder wiedererworben werden. Die „Grabpflege“ übernimmt selbstverständlich die Natur selbst. Beete, Blumenschalen, Gestecke sind nicht erlaubt, auch ein Grabmal wird nicht genehmigt. Am Fuß des Baumstamms kann eine postkartengroße Namenstafel auf die/den Verstorbene/n hinweisen. Gebühren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: 3.120 Euro

Anonymes Urnengrab

Urnen können auf dem Waldfriedhof Lauheide auf dem anonymen Urnenfeld beigesetzt werden. Es ist niemand dabei, niemand kennt den genauen Ort der Beisetzung und erfährt, wann die Urne anonym beigesetzt wird. Das anonyme Urnenfeld hat ein Grabmal mit der Aufschrift: „Hier finden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster, die anonym bestattet werden, ihre letzte Ruhe“. Das Urnenfeld ist eine Magerwiese, die nur einmal im Jahr gemäht wird, die Wiese ist Lebensraum für viele seltene Pflanzen. Die Bestattungsfläche soll nicht betreten werden. Blumen oder Kerzen können am Gedenkstein aufgestellt werden. Dort wurde für Menschen, die einen Ort zum Trauern suchen, eine kleine Pflanzfläche angelegt. Nutzungsgebühren: 563 Euro

 

 

 

 

 

 

Aschestreufeld

Nur auf dem Waldfriedhof Lauheide ist eine Fläche hergerichtet worden, die für das Ausstreuen der Asche vorgesehen ist. Wenn Sie diese Bestattungsform für sich wünschen, ist es notwendig, dass Sie dieses persönlich schriftlich mit dem Hinweis auf den Waldfriedhof Lauheide bestimmen. Hinterlegen Sie diese Erklärung nicht beim Amtsgericht oder einem Notar, denn diese eröffnen ein Testament erst nach der Beerdigung. Es reicht nicht aus, dass Ihre Angehörigen Ihren Bestattungswunsch erklären.
Die Angehörigen können beim Ausstreuen dabei sein, danach sollte die Fläche nicht mehr betreten werden. Eine individuelle Gestaltung der Fläche ist weder möglich noch erlaubt, Gedenksteine oder Grabmale sind nicht vorgesehen, auch Blumenvasen oder Kerzen dürfen hier nicht aufgestellt werden.
Nutzungsgebühren: 563 Euro

Kolumbarium

Auf allen Stadtteilfriedhöfen können Urnen in einer Kolumbarienwand oder Urnenstele beigesetzt werden, bis zu zwei Urnen pro Nische. Die Lage der Urnennische wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Die Urnennischen sind von der Stadt Münster mit Verschlussplatten aus Naturstein versehen, die im Eigentum der Stadt Münster bleiben. Die Verschlussplatte kann von einem Bildhauer nach Wahl mit Namen und Daten versehen werden. Grabschmuck an den Verschlussplatten darf die benachbarten Urnennischen nicht beeinträchtigen. Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre vergeben und kann verlängert oder wiedererworben werden. Wenn das Nutzungsrecht an einer Urnennische abgelaufen ist und an die Stadt Münster zurückgegeben wird, entnimmt die Friedhofsverwaltung die Urne und setzt sie auf einer freien Fläche auf dem Waldfriedhof wieder bei. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Münster.
Gebühren je Nische und 30 Jahre Nutzungszeit: 1.620 Euro

 

 

 

 

 

 

 

Innenkolumbarium 

Auf dem Waldfriedhof Lauheide können seit Anfang 2017 Urnen in einer Kolumbarienwand innerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zum „gotischen Gebäudegang“ beigesetzt werden. Es sind jeweils bis zu zwei Urnen pro Nische vorgesehen.

Seit Ende 2018 gibt es auch auf der Hohen Ward in Hiltrup ein Kolumbarium im Gebäude.

Die Lage der Urnennische wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt. Alle weiteren Informationen siehe „Urnennische im Kolumbarium“.
Gebühren je Urnennische im Gebäude und 30 Jahre Nutzungszeit: 3.240 Euro