{"id":11992,"date":"2019-01-25T00:04:05","date_gmt":"2019-01-24T23:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/bestattungen-haubrich.de\/?page_id=11992"},"modified":"2019-09-05T13:54:01","modified_gmt":"2019-09-05T11:54:01","slug":"grabgestaltung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bestattungen-haubrich.de\/?page_id=11992","title":{"rendered":"Grabarten"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\"><strong><u>Sarggr\u00e4ber<\/u><\/strong><\/h2>\n<p>[\/vc_column_text][vc_separator color=&#8220;green&#8220; style=&#8220;shadow&#8220; border_width=&#8220;10&#8243; css_animation=&#8220;none&#8220;][vc_row_inner][vc_column_inner width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12042&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][\/vc_column_inner][vc_column_inner width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12044&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Kindergrab<\/strong><\/p>\n<p>Kindergr\u00e4ber sind Einzelgr\u00e4ber f\u00fcr K\u00f6rperbestattungen von Kindern, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind. Sie werden in geschlossenen Feldern vergeben und der Reihe nach belegt. Statt eines Sarges darf auch eine Urne oder eine in ein Tuch geh\u00fcllte Leiche beigesetzt werden. Ein Kindergrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Kindergr\u00e4ber werden f\u00fcr 20 Jahre zur Verf\u00fcgung gestellt, ein einmaliger Wiedererwerb ist m\u00f6glich. Kindergr\u00e4ber gibt es auf <strong>allen<\/strong> st\u00e4dtischen Friedh\u00f6fen in M\u00fcnster. Geb\u00fchren f\u00fcr 20 Jahre Nutzungszeit: <strong>134 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Reihengrab<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Reihengr\u00e4ber sind Einzelgr\u00e4ber f\u00fcr K\u00f6rperbestattungen. Sie werden in geschlossenen Feldern der Reihe nach belegt. Reihengr\u00e4ber werden f\u00fcr 30 Jahre f\u00fcr die Bestattung von Personen, die nach Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind, vergeben. <strong>Ein Wiedererwerb und eine Verl\u00e4ngerung der Verf\u00fcgungszeit ist nicht m\u00f6glich.<\/strong> In Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen Urnen oder Kinders\u00e4rge dazu beerdigt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann eine Umbettung in ein Wahlgrab vorgenommen werden. Ein Reihengrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Reihengr\u00e4ber gibt es auf <strong>allen<\/strong> st\u00e4dtischen Friedh\u00f6fen in M\u00fcnster. Geb\u00fchren f\u00fcr 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>958 Euro<\/strong><\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12047&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Wahlgrab<\/strong><\/p>\n<p>Wahlgr\u00e4ber werden zun\u00e4chst f\u00fcr die Dauer von 30 Jahren Nutzungszeit vergeben. Die Nutzungszeit kann verl\u00e4ngert werden. Die Lage der Grabst\u00e4tte wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gew\u00e4hlt. In Wahlgr\u00e4bern d\u00fcrfen auch Urnen oder Kinders\u00e4rge beigesetzt werden: Anstelle eines Erwachsenensargs bis zu zwei Kinders\u00e4rge oder bis zu vier Urnen, zus\u00e4tzlich zu einem bereits beerdigten Erwachsenensarg entweder ein Kindersarg oder zwei Urnen. Au\u00dferdem k\u00f6nnen zwischen den Grabstellen eines mehrstelligen Wahlgrabes bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten haben Anspruch auf eine Bestattung in einer freien Grabstelle der Wahlgrabst\u00e4tte und k\u00f6nnen bestimmen, wer au\u00dferdem &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der Bestattungsbezirksgrenzen &#8211; in der Wahlgrabst\u00e4tte beigesetzt wird. Ein Wahlgrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.<br \/>\nWahlgr\u00e4ber gibt es auf <strong>allen<\/strong> st\u00e4dtischen Friedh\u00f6fen in M\u00fcnster.<br \/>\nGeb\u00fchren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit:\u00a0<strong>1.830 Euro<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12046&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Wahlgrab in besonderer Lage<\/strong><\/p>\n<p>Wahlgr\u00e4ber in besonderer Lage sind angelegte Grabst\u00e4tten, die nicht im Feldraster angeordnet wurden oder je Grabstelle in der Regel mehr als 10\u00a0m\u00b2 Abstandsfl\u00e4che zu den Nachbargr\u00e4bern aufweisen. Wahlgr\u00e4ber in besonderer Lage werden auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> und auch auf dem <strong>Friedhof Hohe Ward<\/strong> angeboten. Geb\u00fchren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>2.280 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12056&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Landschaftsgrab<\/strong><\/p>\n<p>Nur auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> werden Landschaftsgr\u00e4ber mit einer Umpflanzungsfl\u00e4che von 30\u00a0m\u00b2 je Stelle angeboten. Das Nutzungsrecht an dieser besonderen Wahlgrabst\u00e4tte wird zun\u00e4chst f\u00fcr die Dauer von 30 Jahren verliehen, die Frist kann aber verl\u00e4ngert werden. Die Lage des Landschaftsgrabes wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gew\u00e4hlt, auch die g\u00e4rtnerische Gestaltung wird mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.<br \/>\nIn einer Grabstelle eines Landschaftsgrabes d\u00fcrfen auch Urnen oder Kinders\u00e4rge beigesetzt werden, bis zu zwei Kinders\u00e4rge oder bis zu vier Urnen oder zus\u00e4tzlich zu einem bereits beerdigten Erwachsenensarg entweder ein Kindersarg oder zwei Urnen. Die Nutzungsberechtigten haben Anspruch auf eine Bestattung in einer freien Grabstelle des Landschaftsgrabes und k\u00f6nnen bestimmen, wer au\u00dferdem dort in einer freien Grabstelle beigesetzt wird.<br \/>\nGeb\u00fchren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>5.880 Euro<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12053&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Haingrab<\/strong><\/p>\n<p>Haingrabst\u00e4tten sind Gr\u00e4ber f\u00fcr K\u00f6rperbestattungen von Personen, die nach Vollendung des 5. Lebensjahres gestorben sind. Sie werden <strong>nur auf dem Waldfriedhof Lauheide<\/strong> angeboten. Dort liegen sie sehr idyllisch auf einer von B\u00fcschen und Str\u00e4uchern ums\u00e4umten Wiese.<br \/>\nJede Haingrabst\u00e4tte ist f\u00fcr die Aufnahme nur eines Sarges bzw. einer in ein Tuch geh\u00fcllten Leiche bestimmt.<br \/>\nHaingr\u00e4ber k\u00f6nnen nicht individuell gestaltet werden, sondern bilden eine gemeinsame Grabfl\u00e4che. Die Pflege \u00fcbernimmt die Friedhofsverwaltung. Auf den gemeinschaftlichen Gedenksteinen werden auf Wunsch Name, Geburts- und Sterbedaten der dort bestatteten Menschen angegeben. Haingrabst\u00e4tten sind nicht anonym &#8211; die Stelle, an der ein Mensch beerdigt wurde, wird mit einem Nummernstein markiert.<br \/>\n<strong>Das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann weder verl\u00e4ngert noch wiedererworben werden.<\/strong>\u00a0 Geb\u00fchren f\u00fcr 30 Jahre Nutzungszeit:\u00a0<strong>1.861 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12057&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Urnenreihengrab<\/strong><\/p>\n<p>Urnenreihengrabst\u00e4tten werden der Reihe nach belegt und f\u00fcr eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vergeben. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach der ersten Beisetzung darf in einer Urnenreihengrabst\u00e4tte eine zweite Urne beigesetzt werden. Das Recht an einer Urnenreihengrabst\u00e4tte kann nicht verl\u00e4ngert oder wiedererworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Umbettung der Urne\/n in eine andere Grabst\u00e4tte m\u00f6glich. Ein Urnenreihengrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Urnenreihengr\u00e4ber gibt es auf <strong>allen<\/strong> st\u00e4dtischen Friedh\u00f6fen in M\u00fcnster. Geb\u00fchren f\u00fcr 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>637 Euro<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12048&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Urnenreihengrab als Waldgrab<\/strong><\/p>\n<p>Seit 2014 wird auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> eine weitere pflegefreie Bestattungsart der Urnenreihengr\u00e4ber angeboten: Um gestalterisch bedeutende B\u00e4ume werden Urnenreihengr\u00e4ber angelegt. An jeder Stelle ist nur eine Bestattung m\u00f6glich,\u00a0eine individuelle Grabpflege ist nicht erlaubt. Der jeweilige Name sowie die Daten der Verstorbenen k\u00f6nnen auf einer gemeinsamen Gedenktafel eingetragen werden. Geb\u00fchren f\u00fcr 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>649 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12058&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Urnenwahlgrab<\/strong><\/p>\n<p>Beim Urnenwahlgrab wird die Lage der Grabst\u00e4tte gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgew\u00e4hlt. Die Nutzungsdauer betr\u00e4gt 30 Jahre. In einer einstelligen Urnenwahlgrabst\u00e4tte k\u00f6nnen innerhalb dieser Nutzungszeit bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Reicht die verbleibende Nutzungszeit f\u00fcr die Ruhefrist von 20 Jahren f\u00fcr eine\u00a0Urne nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht f\u00fcr die erforderliche Zeit verl\u00e4ngert bzw. nachgekauft werden. Die Rechte an der Grabst\u00e4tte k\u00f6nnen auch nach Ablauf der Nutzungszeit verl\u00e4ngert oder wiedererworben werden.<br \/>\nNutzungsberechtigte k\u00f6nnen bestimmen, wer die Nachfolge im Nutzungsrecht antritt und wer &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der Bestattungsbezirksgrenzen &#8211; in einer freien Grabstelle des Urnenwahlgrabes beigesetzt wird. Das Urnenwahlgrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.<br \/>\nUrnenwahlgr\u00e4ber gibt es auf <strong>allen<\/strong> st\u00e4dtischen Friedh\u00f6fen in M\u00fcnster. Geb\u00fchren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit:\u00a0<strong>1.350 Euro<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12054&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Hainurnengrab<\/strong><\/p>\n<p>Hainurnengr\u00e4ber gibt es in M\u00fcnster auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide.<\/strong> Sie liegen dort in verschiedenen Bereichen, in sehr idyllisch von B\u00fcschen und Str\u00e4uchern ums\u00e4umten Wiesen. Jede Haingrabst\u00e4tte ist f\u00fcr die Aufnahme nur einer Urne bestimmt.<br \/>\nDie Hainurnengr\u00e4ber k\u00f6nnen nicht individuell gestaltet werden, sondern bilden eine gemeinsame Grabfl\u00e4che. Die Pflege \u00fcbernimmt die Friedhofsverwaltung. Auf den gemeinschaftlichen Gedenksteinen werden auf Wunsch Name, Geburts- und Sterbedaten der dort bestatteten Menschen angegeben. Haingrabst\u00e4tten sind nicht anonym, sondern bilden lediglich eine pflegefreie Bestattungsform. Die Stelle, an der eine Urne beerdigt wurde, wird mit einem Nummernstein markiert. Das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann <strong>nicht<\/strong> verl\u00e4ngert oder wiedererworben werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist aber eine Umbettung in ein Reihen- oder Wahlgrab m\u00f6glich. Geb\u00fchren f\u00fcr 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>1.333 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12059&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Wahlgrab am Urnenbaum<\/strong><\/p>\n<p>Seit 2014 wird \u2013 mit Ausnahme des Friedhofs Angelmodde &#8211; Homannstra\u00dfe \u2013 diese Baumbestattung angeboten. Um einen Urnenbaum k\u00f6nnen pro Grabst\u00e4tte bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Fl\u00e4che wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfl\u00e4che angelegt und unterhalten, so dass f\u00fcr die Hinterbliebenen kein Pflegebedarf besteht. Der Bestattungsplatz darf mit einer ebenerdig verlegten Namenstafel gekennzeichnet werden. Geb\u00fchren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>1.470 Euro<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12051&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Baumurnengrab<\/strong><\/p>\n<p>Baumurnengr\u00e4ber sind pflegefreie Grabst\u00e4tten f\u00fcr Aschenbeisetzungen. Angelehnt an den Gedanken \u201eFriedwald\u201c aus der Schweiz oder die Bestattungsw\u00e4lder in Deutschland, bietet der <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> als einziger Friedhof in M\u00fcnster die Beisetzung von Urnen an einem Baum an. Bei dieser Baumbestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde eingebracht. Hierf\u00fcr wurden besonders sch\u00f6ne Einzelb\u00e4ume an verschiedenen Standorten des Waldfriedhofs Lauheide ausgew\u00e4hlt. Zusammen mit der Friedhofsverwaltung k\u00f6nnen Sie den Baum dort aussuchen.<br \/>\nIn einem Baumurnengrab k\u00f6nnen bis zu vier Urnen aus einer Familie beigesetzt werden, in Ausnahmen auch mehr.<br \/>\nBaumurnengr\u00e4ber sind Wahlgrabst\u00e4tten, das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann also verl\u00e4ngert oder wiedererworben werden. Die \u201eGrabpflege\u201c \u00fcbernimmt selbstverst\u00e4ndlich die Natur selbst. Beete, Blumenschalen, Gestecke sind nicht erlaubt, auch ein Grabmal wird nicht genehmigt. Am Fu\u00df des Baumstamms kann eine postkartengro\u00dfe Namenstafel auf die\/den Verstorbene\/n hinweisen. Geb\u00fchren je Grabstelle und 30 Jahre Nutzungszeit:\u00a0<strong>3.120 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12049&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Anonymes Urnengrab<\/strong><\/p>\n<p>Urnen k\u00f6nnen auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> auf dem anonymen Urnenfeld beigesetzt werden. Es ist niemand dabei, niemand kennt den genauen Ort der Beisetzung und erf\u00e4hrt, wann die Urne anonym beigesetzt wird. Das anonyme Urnenfeld hat ein Grabmal mit der Aufschrift: \u201eHier finden die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Stadt M\u00fcnster, die anonym bestattet werden, ihre letzte Ruhe\u201c. Das Urnenfeld ist eine Magerwiese, die nur einmal im Jahr gem\u00e4ht wird, die Wiese ist Lebensraum f\u00fcr viele seltene Pflanzen. Die Bestattungsfl\u00e4che soll nicht betreten werden. Blumen oder Kerzen k\u00f6nnen am Gedenkstein aufgestellt werden. Dort wurde f\u00fcr Menschen, die einen Ort zum Trauern suchen, eine kleine Pflanzfl\u00e4che angelegt. Nutzungsgeb\u00fchren: <strong>563 Euro<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12050&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Aschestreufeld<\/strong><\/p>\n<p>Nur auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> ist eine Fl\u00e4che hergerichtet worden, die f\u00fcr das Ausstreuen der Asche vorgesehen ist. Wenn Sie diese Bestattungsform f\u00fcr sich w\u00fcnschen, ist es notwendig, dass Sie dieses pers\u00f6nlich schriftlich mit dem Hinweis auf den Waldfriedhof Lauheide bestimmen. Hinterlegen Sie diese Erkl\u00e4rung <em>nicht<\/em> beim Amtsgericht oder einem Notar, denn diese er\u00f6ffnen ein Testament erst nach der Beerdigung. Es reicht nicht aus, dass Ihre Angeh\u00f6rigen Ihren Bestattungswunsch erkl\u00e4ren.<br \/>\nDie Angeh\u00f6rigen k\u00f6nnen beim Ausstreuen dabei sein, danach sollte die Fl\u00e4che nicht mehr betreten werden. Eine individuelle Gestaltung der Fl\u00e4che ist weder m\u00f6glich noch erlaubt, Gedenksteine oder Grabmale sind nicht vorgesehen, auch Blumenvasen oder Kerzen d\u00fcrfen hier nicht aufgestellt werden.<br \/>\nNutzungsgeb\u00fchren: <strong>563 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12055&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][vc_column_text]<strong>Kolumbarium<\/strong><\/p>\n<p>Auf allen Stadtteilfriedh\u00f6fen k\u00f6nnen Urnen in einer Kolumbarienwand oder Urnenstele beigesetzt werden, bis zu zwei Urnen pro Nische. Die Lage der Urnennische wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.<br \/>\nDie Urnennischen sind von der Stadt M\u00fcnster mit Verschlussplatten aus Naturstein versehen, die im Eigentum der Stadt M\u00fcnster bleiben. Die Verschlussplatte kann von einem Bildhauer nach Wahl mit Namen und Daten versehen werden. Grabschmuck an den Verschlussplatten darf die benachbarten Urnennischen nicht beeintr\u00e4chtigen. Das Nutzungsrecht wird f\u00fcr 30 Jahre vergeben und kann verl\u00e4ngert oder wiedererworben werden. Wenn das Nutzungsrecht an einer Urnennische abgelaufen ist und an die Stadt M\u00fcnster zur\u00fcckgegeben wird, entnimmt die Friedhofsverwaltung die Urne und setzt sie auf einer freien Fl\u00e4che auf dem Waldfriedhof wieder bei. Die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt die Stadt M\u00fcnster.<br \/>\nGeb\u00fchren je Nische und 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>1.620 Euro<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12052&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][vc_column_text]<strong>Innenkolumbarium\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Auf dem <strong>Waldfriedhof Lauheide<\/strong> k\u00f6nnen seit Anfang 2017 Urnen in einer Kolumbarienwand innerhalb des Geb\u00e4udes in unmittelbarer N\u00e4he zum \u201egotischen Geb\u00e4udegang\u201c beigesetzt werden. Es sind jeweils bis zu zwei Urnen pro Nische vorgesehen.<\/p>\n<p>Seit Ende 2018 gibt es auch auf der Hohen Ward in Hiltrup ein Kolumbarium im Geb\u00e4ude.<\/p>\n<p>Die Lage der Urnennische wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt. Alle weiteren Informationen siehe \u201eUrnennische im Kolumbarium\u201c.<br \/>\nGeb\u00fchren je Urnennische im Geb\u00e4ude und 30 Jahre Nutzungszeit: <strong>3.240 Euro<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=&#8220;green&#8220; style=&#8220;shadow&#8220; border_width=&#8220;10&#8243;][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Sarggr\u00e4ber [\/vc_column_text][vc_separator color=&#8220;green&#8220; style=&#8220;shadow&#8220; border_width=&#8220;10&#8243; css_animation=&#8220;none&#8220;][vc_row_inner][vc_column_inner width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12042&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][\/vc_column_inner][vc_column_inner width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;12044&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220; alignment=&#8220;right&#8220;][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text] Kindergrab Kindergr\u00e4ber sind Einzelgr\u00e4ber f\u00fcr K\u00f6rperbestattungen von Kindern, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind. Sie werden in geschlossenen Feldern vergeben und der Reihe nach belegt. 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